Dann ist die Zeitung aber nicht besonders aktuell. Wenn der '44 Alkoholika versteckte, muss er da, sagen wir, mindestens 14 gewesen sein, also Jahrgang '30. Wenn er nur 56 geworden ist, müsste sein Ableben spätestens '86 stattgefunden haben. Und das meldet man im Jahr 2015?
Damals gab es die Verkehrssünderkartei in Flensburg noch nicht. Das erklärt, wie er den Karren derart mit Schwung an die Wand fahren konnte, ohne dass ihm jemand Zuständiges vorher den Lappen abgenommen und ihn zur MPU geschickt hat.
Die Alkoholika bestanden aus lediglich wenigen Flaschen HEIL!Kräuterlikör.