gnaddrig (Gast) - So, 09:11

Wenn man davon ausgeht, dass das Fahrzeug nach diesem Vorfall nicht mehr fahrbereit ist, zählt das als Panne. Bei Panne spricht man von liegenbleiben, nicht stehenbleiben. (In der Meldung ist wahrscheinlich "zum Stehen kommen" gemeint, also das Beenden der Vorwärtsbewegung im Rahmen einer Notbremsung oder eines Unfalls.)

Man sollte deswegen die Meldung umofrmulieren: ... dass er querstehend liegen blieb.

Onkel Ernstl - So, 15:57

Weil das Fahrzeug nach diesem Vorfall vorläufig nicht mehr lief d.h. unläufig war, konnte er sich zwangsläufig nur fußläufig vom Unfallort entfernen.

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