Bubi40 - Mi, 11:34

"... endet das Arbeitsverhältnis mit dessen Tod."
das ist ja wirklich hinterwäldrerisch ... gibt es denn in Österreich keine renten oder pensionen?

Jossele - Mi, 17:34

Die Hofratswitwe bezieht, dank wohl erworbener Rechte, auch den alequoten Teil der Zulagen des Verblichenen als Pension. So gesehen findet etwa die Trennungszulage auch nach Beendigung des ordentlichen Dienstverhältnisses ihren Niederschlag als ausserordentliche Abgeltung, was ja eigentlich kein Ende ist im herkömmlichen Sinn.

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