Zum Wohle der Staatsdiener
Haben Sie gewusst, dass im österreichischen Beamten-Dienstrechtsgesetz eine Zusatzverordnung steht, welche den Beamten im Öffentlichen Dienst ausdrücklich gestattet, während des Parteienverkehrs die unbekleideten Füße in einem Wasserschaffel unter dem Schreibtisch abzukühlen, sofern die Raumtemperatur in den Diensträumen 32° Celsius übersteigt und selbige für die Parteien nicht zu sehen sind.
Amtsartiges - Mi, 08:21