Kanzleipoetisches

Kollege Herold macht auf die inhärente Poesie der Kanzleisprache aufmerksam, zu Recht:
Afternutznießung, vulgo Quasiususfructus, welch poetische Vokabel – als wäre sie ge­ra­de­wegs einem lyrischen Sonett ent­sprun­gen. (etwaige pro­sa­ische Assoziationen beruhen mut­maß­ig­lich auf Bös­gläu­big­keit: Honi soit qui mal y pense! ;)

Als poesievolle Kanzleitradition wird der Nießbrauch bei Fruchtgenuss ge­pflo­gen, was freilich keine Obstallergie ist, sondern Amtsdeutsch. Gesundheit.

(Niesen ist übrigens per Gesetz nicht verboten, jedenfalls nicht gemäß Nießrecht.)
(außer im Keith Jarret-Konzert.)

Wo ein Aftermieter daheim ist oder was ein Afterkoser so treibt, möge der kanzleipoetisch ver­sierte Leser selber erraten ;)
anderGast - Fr, 15:35

mutmasslich logiert er in der analogie.

gruss a.

Robert (Gast) - Fr, 19:13

cool find ich den gegenvorschlag von google: "meinten sie afterenzündung?" :-D ein brüller!

und das captcha ist dicht dran: arter

Helmut (Gast) - Fr, 21:12

Ist After nicht hinter? Der Seemann würde in diesem Fall dann achtern sagen.
Also achtern des Mieters. Also der, der hinterher kommt, oder?

Der Amtsweg ist das Ziel.

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