Räuberisches
Gemäß EU-Hygieneverordnung aus dem Jahr 2002 zur Eindämmung der Rinderseuche BSE (sog. “Kadaververordung“) dürfen tote Nutztiere nicht in der Landschaft herumliegen und der Verwesung anheimfallen gelassen werden. Schau mer mal, was Österreichs auflagenstärkstem Volksbildungsorgan dazu einfällt:

Aufgelesenes - Di, 01:46