vingolf - Di, 09:27

laut § 90a BGB Buch1:b Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung leider nicht fehlerfrei erfüllt und verhindern somit eine rechtssgültige Umsetzung des unglaublich intelligenten wie sinnvollen Vorschlages.

*seufz*

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