Konjunktionelles

Dies schrieb Herr Schulmeister Mannke in einem Aufsatz in der Zeitschrift*) des Philologenver­ban­des Sachsen-Anhalt. (Zwar hört man in Ge­sprä­chen mit Polizei und Supermarktpersonal das Gegenteil: dass es nirgendwo zu sexuellen Be­läs­ti­gungen, schon gar nicht in Supermärkten, gekommen wäre – aber wer glaubt schon der Polizei, wenn’s eines Herrn Schul­meisters Bekannte besser wissen ..)

Wegen fehlerhafter Rechtschreibung in seinem Aufsatz muss Herr Oberlehrer Mannke übri­gens nach­sitzen und hundert­mal an die Tafel schreiben:
    »Ich darf die Konjunktion dass im Objektsatz nicht falsch schreiben.«
Setzen, Herr Oberlehrer.
────────────────
*) (Anm.: Die komplette Seite 2 mit dem betreffenden Leitartikel: Flüchtlingsdebatte wurde mittlerweile aus dem Originaldokument auf der Philologenverbands-Webseite ersatz- & kom­men­tar­los gelöscht – vielleicht wegen der Rechtschreibfehler? ;) Weiterhin nachzulesen steht der Artikel indessen auf dieser Seite.)

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