Untreue missbraucht?

»Richtige Journalisten würden diese Frage vielleicht nicht ihren
Lesern stellen, sondern irgendjemandem, der auch eine Antwort
darauf hat. “Recherche“ würde man das nennen.«    (L. Heinser)

Da plagt sich wer mit einer Schlagzeile über den »Verdacht der Missbrauchshandlung im Sinne des § 153 StGB (Untreue, Anm.)« und fragt den Leser: Nein, muss man als Leser hier leider antworten, kann man nicht so stehen lassen.
Neuer Versuch, neue Frage: Nein, leider wieder nicht gelungen. Weiter versuchen.

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