Es gilt die Abhörvermutung

Wie alle übrigen EU-Mitgliedstaaten ist auch Österreich seit 2007 zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung* verpflichtet – weil das bisher noch nicht passiert ist, ist mittlerweile ein Vertragsverletzungsverfahren am EU-Gerichts­hof anhängig. Morgen soll deswegen der überfällige Gesetzesbeschluss im Ministerrat vereinbart werden.
Schau mer mal, was Österreichs auflagenzweitstärkster Verschenkzeitung dazu als Schlag­zeile einfällt:
STERREICH)
.
Na, da wird sie aber viel zu tun haben.

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