Die Hofratswitwe bezieht, dank wohl erworbener Rechte, auch den alequoten Teil der Zulagen des Verblichenen als Pension. So gesehen findet etwa die Trennungszulage auch nach Beendigung des ordentlichen Dienstverhältnisses ihren Niederschlag als ausserordentliche Abgeltung, was ja eigentlich kein Ende ist im herkömmlichen Sinn.
Der Bildenden Kunst wurde schon so oft der Todesstoß versetzt, ich nehme an, den mit Plastikkübeln wird sie auch noch überstehen, es sei denn, sie steht grad an irgendeiner Klippe.
das ist ja wirklich hinterwäldrerisch ... gibt es denn in Österreich keine renten oder pensionen?