Rosenherz (Gast) - Di, 18:59
Wenn der Raab meinte, die Knackwurst gelte als Mehlspeise, möglicherweise war die Knackwurst eine Augsburger. Die dürfen nämlich nach dem öst. Lebensmittelrecht auf 100 Teile Wurstmasse 5 Teile Kartolffelstärke enthalten - während die Knackwurst mit 2 Teilen Kartoffelstärke definiert ist. Bei den Frankfurtern ist es 1 Teil Kartoffelstärke pro 100 Teile Wurstmasse.