textorama (Gast) - Mo, 11:15

und kann somit wegen Urherberrechtsverletzung voll belangt werden. Aber eigentlich ist es doch lächerlich. Ich meine, offensichtliches Abschreiben könnte man ja noch akzeptieren, wäre der eigentliche Autor genannt oder sonst wie drauf hingewiesen worden. Dann wäre es auch ein Zitat oder eine Co-Autorenschaft. Aber dann müsste man ja Ruhm und Geld teilen. So aber kann man nur sagen: besser eine schlechte Kritik, als nie in jemandes Mund. Der Rummel drumherum ist auf jeden Fall mal wieder völlig überzogen.

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