Manuduktionspflicht (Gast) - Di, 10:13

130, denn links fehlt die 100er-Tafel.

nömix - Do, 11:28

Oh, die Auflösung ging aber hurtig – kaum 1 ½ Stunden nach Frage­stellung, Applaus.

Tatsächlich entspricht hier die einseitige Anbringung des Verkehrszeichens “Ge­schwindigkeitsbeschränkung“ nicht der österr. Straßenverkehrsordnung (StVO § 48 (2): »Auf Autobahnen sind Gefahrenzeichen und Vorschriftszeichen auf beiden Seiten oder oberhalb der Fahrbahn anzubringen«), deswegen ist es nicht gültig: also dürfen Sie auch nach dieser Stelle weiterhin maximal 130 km/h fahren wie zuvor.

Kollege Manuduktionspflicht (ohne Webseitenangabe) hat mit seiner Antwort recht, möchten Sie die Fortsetzung des Rätselkränzchens übernehmen?
Manuduktionspflicht (Gast) - Fr, 12:29

Kann ich mangels Webauftritt nicht, biete daher den Gewinn zur freien Entnahme an.

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